Haben Sie sich auch schon gefragt, was ein Verwalter eigentlich den ganzen Tag macht?

Tätigkeitsbereich der Hausverwaltung

Das sieht der Eigentümer:

  • Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben und Aushänge
  • Anwesenheit von Mitarbeitern in der Wohnanlage
  • Individuelle Leistungen wie Beratung / Information
  • Beauftragung von Architekten, Bauleitern und Rechtsanwälten

Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung haben die Verwaltungsbeiräte:

  • Veranlassen von Instandsrtzungsmaßnahmen
  • Preisanfragen , Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln
  • Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle
  • Belegprüfung
  • Vorbereiten der Eigentümerversammlungen
  • Ortstermine
  • Beiratsgespräche
  • Korrespondenz und Verträge
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:

Kaufmännische Leistungen:

  • Verbuchung sämtlicher Geldein- und -ausgänge
  • monatliche Sollstellung von Hausgeldzahlungen
  • Bearbeitung von Lastschriftbuchungen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Mahnen, Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
  • Errechnen und abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben
  • Korrespondenz und Besprechung mit Anwälten, Bauleitern und Architekten
  • Berechnen und anfordern von Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
  • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen, erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)
  • Kennen und beachten von Lohn-/Einkommensteuergesetz etc.
  • Vor- und Nachbereitung von Prüfungen des Finanzamtes, Sozialversicherungsträger und Krankenkassen

Technische Leistungen:

  • Vorbereiten und veranlassen von Handwerkerangeboten und Ausschreibungen
  • Erstellen von Angebotsspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche)
  • Einweisen der Hausmeister
  • Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z.B. Denkmalamt, Genehmigungen bei Gerüsterstellung etc.)
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherungen, Aufzug-, Heizungs- Pumpen- und Feuerlöscherwartung etc.)
  • Vorbereiten und organisieren von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Schadensmeldung bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und abrechnen mit der Versicherung
  • Vergeben und überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. abrechnen und prüfen
  • Beauftragung von Sachverständigen

Allgemeine Verwaltung:

  • Korrespondenz mit den Eigentümern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferantenverträgen etc.)
  • Terminabstimmung und Saalbestellunge für Eigentümerversammlungen
  • Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerverammlung
  • Erstellen der Beschlussniederschrift einschliesslich Bereitstellung
  • Mitwirken bei Gerichtsterminen
  • Erteilen von Genehmigungen (Telefon. Veräußerungen, Vermietungen, gewerbl. Nutzung)
  • Kennen und beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Konkursordnung, Insolvenzrecht, Nachbarschaftsrecht
  • Einsicht in notarielle Urkunden (Teilungserklärung, Kaufverträge, Grunddienstbarkeiten)
  • Einsichtnahme in Grundbuch zur Klärung von Eigentumsverhältnissen